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   BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87   

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https://dejure.org/1987,1835
BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87 (https://dejure.org/1987,1835)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1987 - 1 StR 30/87 (https://dejure.org/1987,1835)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1987 - 1 StR 30/87 (https://dejure.org/1987,1835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an Gesamtfreiheitsstrafe - Anforderungen an Strafzumessungserwägungen - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 24, 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 531
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83

    Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts auf Grund der Bitte einer

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
    In diesem Falle könnte der Angeklagte vom Versuch der Notzucht freiwillig zurückgetreten sein (BGHSt 7, 296, 299 f; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83).

    Wenn der Angeklagte dagegen meinte, er werde die Tat so, wie er sie geplant hatte, insbesondere mit dem Maß an Gewalt, das anzuwenden er sich entschlossen hatte, nicht vollenden können, war er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse; dann wäre sein Vorhaben am Widerstand der Geschädigten gescheitert und ihm am Ende nichts anderes übriggeblieben, als auf ihren Vorschlag einzugehen, so daß er unter äußerem Zwang und daher unfreiwillig gehandelt hätte (BGH, Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 m.w.Nachw.).

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
    In diesem Falle könnte der Angeklagte vom Versuch der Notzucht freiwillig zurückgetreten sein (BGHSt 7, 296, 299 f; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
    Darüber hinaus geben hier die Erörterungen zur Frage des minder schweren Falls Anlaß zu der Besorgnis, das Landgericht habe übersehen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein schon die infolge alkoholischer Beeinträchtigung verminderte Schuldfähigkeit zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (BGH NStZ 1984, 262 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 357; 1983, 407; BGH, Beschluß vom 14. August 1985 - 3 StR 287/85 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 277/83

    Änderung des Strafausspruchs bei Aufhebung von Einzelstrafen - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 357; 1983, 407; BGH, Beschluß vom 14. August 1985 - 3 StR 287/85 m.w.N.).
  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85

    Weitere Herabsetzung eines Strafrahmens bei Vorliegen eines minder schweren Falls

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 357; 1983, 407; BGH, Beschluß vom 14. August 1985 - 3 StR 287/85 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Darin läge ein freiwilliger Rücktritt vom Vergewaltigungsversuch, wenn nach seiner Vorstellung die Erzwingung des vollendeten Beischlafs noch möglich war (BGHSt 7, 296, 299; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 1).
  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der

    Hierzu bestand schon deshalb Anlaß, weil § 30 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB einen 'vertypten' Milderungsgrund bildet (BGHSt 32, 133, 136/137), der allein oder zusammen mit anderen Umständen dem Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (vgl. BGHSt NStZ 1984, 357; 1985, 453; BGH, GA 1987, 226; BGH, StV 1987, 531).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1993 - 1 Ss 26/93
    Das schließt zwar nicht aus, den für die Strafrahmenmilderung maßgebenden Umständen geringeres Gewicht beizumessen, als wenn sie innerhalb des Regelstrafrahmens abzuwägen gewesen wären; unberücksichtigt bleiben dürfen sie jedoch nicht (vgl. BGH StV 1987, 531 ).
  • BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87

    Anforderungen an minder schweren Fall bei verminderter Schuldfähigkeit -

    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der normale Strafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht das Gericht den minder schweren Fall, so kann, falls dem nicht § 50 StGB entgegensteht, der dann niedrigere Strafrahmen bei Vorliegen eines gesetzlichen Milderungsgrundes (z.B. §§ 21, 32 Abs. 2 StGB) noch einmal gemäß § 49 StGB herabgesetzt werden (BGH NStZ 1984, 357; BGH, Beschluß vom 5. März 1987 - 1 StR 30/87).
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